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BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 114/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für die Haftung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung als auch aus Mietvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1967, 118
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 114/65
Die Feststellung des Grades einer Fahrlässigkeit ist zwar im wesentlichen Tatfrage und insoweit der Nachprüfung im Revisionsverfahren entzogen (BGHZ 10, 14 f [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]) Dem Revisionsgericht steht indes die Befugnis zur Nachprüfung zu, soweit rechtliche Gesichtspunkte und Erfahrungssätze verletzt sind. - BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61
Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen
Auszug aus BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 114/65
Er könne sich aber auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Freizeichnungsklausel berufen, weil ihn nicht der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit treffe (BGHZ 38, 183 f.). - BGH, 23.09.1960 - 4 StR 308/60
Auszug aus BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 114/65
Dem Vermieter eines Kraftfahrzeugs obliegt eine erhöhte Sorgfaltspflicht; denn er kann nicht damit rechnen, daß der Mieter mit einer den vorhandenen Mängeln entsprechenden Vorsicht fährt, weil er diese im Regelfall nicht kennt (BGH Urt. v. 23. September 1960 - 4 StR 308/60 = VRS 19, 469).
- OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen
Dies entspricht einem allgemeinen Erfahrungssatz (vgl. BGH, Urteil vom 09. November 1966 - VIII ZR 114/65 -, Rn. 9, juris). - OLG Koblenz, 07.12.1992 - 12 U 1372/91
Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall gegen den Vermieter des …
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